!!!!!!!!!!! A k t u e l l e N e u e r u n g !!!!!!!!!!!!!
Ab dem 01.07.2023 wurde die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung eingeführt.
Die Partikelzählung ist für alle Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 / VI verpflichtend.
Für die Messung ist eine neue Messkammer (Partikelmessgerät) erforderlich.
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Seit dem 01.01.2019 ist eine KALIBRIERUNG, für alle AU-Tester die zur offizellen Abgasuntersuchung genutzt werden, zwingend erforderlich.
Wir führen mit als erster Betrieb in NRW, offizielle (DAKKS konforme) Kalibrierungen, an div. AU Teseter, durch und bieten diese auch zu kurzfristigen Terminen an.
WICHTIG Die Kalibrierung muss bis zum 31.12.2019 durchgeführt worden sein.
Wie bereits erwartet, wird die Endrohrprüfung wieder verbindlich vorgeschrieben.
Noch gravierender ist die Tatsache, dass für alle Fahrzeuge ab Bj. 2006 die Abgasuntersuchung nach dieser Verordnung vorgenommen werden muß.
Das heißt, dass alle Betriebe, die weiterhin die Abgasuntersuchung (an Fahrzeugen ab Bj. 2006) durchführen wollen, zwingend mit der Version 5.01 (Leitfaden 5.01) zu arbeiten haben.
Neue Regelung AU Leitfaden 6.0 (ab 01.07.2023)
Derzeit werden Partikelzähler / Partikelmessgeräte in Umlauf gebracht.
Falls sie noch ein Gerät benötigen, wir arbeiten an einem unabhänigem (Standalone) Gerät
Bitte Anfragen an uns per Mail oder telefonisch
Neue Regelung AU Leitfaden 5.0 / 5.01
Am 15.Oktober 2017 sind die Änderungen in der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen (AU-Richtlinie) nach Nummer 6.8.2.2 der Anlage VIII a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Detail durch eine Veröffentlichung im Verkehrsblatt bekannt gemacht worden.
Die Änderungen werden zeitlich wie folgt umgesetzt:
Die AU-Messgerätehersteller werden die Stufe 1 und Stufe 2 zusammen über ein Software-Update des AU-Geräteleitfadens (Bedienerführung) auf die "Version 5.01" für die praktische Anwendung umsetzen und den anerkannten AU-Werkstätten zur Verfügung stellen.
Fragen Sie bitte frühzeitig bei Ihren AU-Messgeräteherstellern nach einem Software-Update auf die "Version 5.01, um eine fristgerechte Aufrüstung der AU-Messgeräte bis zum 01.01.2018 (Einführung der verpflichtenden Endrohrmessung) sicherzustellen.
Für die Stufe 3 (Partikelanzahlmessung) wird ein neuer Geräteleitfaden (Software-Version 6) erforderlich sein, dieser wird frühestens Anfang 2020 vorliegen.
Wenn die Umrüstung erfolgt ist, senden Sie bitte der zuständigen Innung einen AU-Nachweis oder unsere Bestätigung zu.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.