!!!!!!!!!!!   A k t u e l l e    N e u e r u n g  !!!!!!!!!!!!!      

Ab dem 01.07.2023 wurde die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung eingeführt. 

Die Partikelzählung ist für alle Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 / VI verpflichtend. 

Für die Messung ist eine neue Messkammer (Partikelmessgerät) erforderlich.

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Seit dem 01.01.2019 ist eine KALIBRIERUNG, für alle AU-Tester die zur offizellen Abgasuntersuchung genutzt werden, zwingend erforderlich.

Wir führen mit als erster Betrieb in NRW, offizielle (DAKKS konforme) Kalibrierungen, an div. AU Teseter, durch und bieten diese auch zu kurzfristigen Terminen an. 

WICHTIG  Die Kalibrierung muss bis zum 31.12.2019 durchgeführt worden sein.

 

Wie bereits erwartet, wird die Endrohrprüfung wieder verbindlich vorgeschrieben.

Noch gravierender ist die Tatsache, dass für alle Fahrzeuge ab Bj. 2006 die Abgasuntersuchung nach dieser Verordnung vorgenommen werden muß.

Das heißt, dass alle Betriebe, die weiterhin die Abgasuntersuchung (an Fahrzeugen ab Bj. 2006) durchführen wollen, zwingend mit der Version 5.01 (Leitfaden 5.01) zu arbeiten haben.

 

Neue Regelung AU Leitfaden 6.0 (ab 01.07.2023)


Derzeit werden Partikelzähler / Partikelmessgeräte in Umlauf gebracht. 

Falls sie noch ein Gerät benötigen, wir arbeiten an einem unabhänigem (Standalone) Gerät 

Bitte Anfragen an uns per Mail oder telefonisch 


Neue Regelung AU Leitfaden 5.0 / 5.01

 

Am 15.Oktober 2017 sind die Änderungen in der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen (AU-Richtlinie) nach Nummer 6.8.2.2 der Anlage VIII a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Detail durch eine Veröffentlichung im Verkehrsblatt bekannt gemacht worden.

Die Änderungen werden zeitlich wie folgt umgesetzt:

  • Stufe 1: Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung (Funktionsprüfung Abgas) an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018
  • Stufe 2: Anpassung der Abgasgrenzwerte für die Trübungsmessung, beziehungsweise für die CO-Messung (Grenzwertverschärfung), an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) mit der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI ab dem 01.01.2019 (erfolgt automatisch)
  • Stufe 3: Einführung eines Verfahrens zur Messung der Partikelanzahl an allen Dieselfahrzeugen (Partikelanzahlmessung, hier ist eine neue Messtechnik erforderlich) ab dem 01.01.2021

 


Die AU-Messgerätehersteller werden die Stufe 1 und Stufe 2 zusammen über ein Software-Update des AU-Geräteleitfadens (Bedienerführung) auf die "Version 5.01" für die praktische Anwendung umsetzen und den anerkannten AU-Werkstätten zur Verfügung stellen.

Fragen Sie bitte frühzeitig bei Ihren AU-Messgeräteherstellern nach einem Software-Update auf die "Version 5.01, um eine fristgerechte Aufrüstung der AU-Messgeräte bis zum 01.01.2018 (Einführung der verpflichtenden Endrohrmessung) sicherzustellen.

Für die Stufe 3 (Partikelanzahlmessung) wird ein neuer Geräteleitfaden (Software-Version 6) erforderlich sein, dieser wird frühestens Anfang 2020 vorliegen.


Was bedeutet das für die anerkannte AU- Werkstatt:

  • Geräteleitfaden 3: Sie können diesen, mit der Beschränkung „Anerkennung gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2005“, bis zum 31.12.2019 weiter nutzen.
  • Geräteleitfaden 4: Sie bekommen bei fehlender Erweiterung auf den Geräteleitfaden 5.01 am 1.1.2018 eine Beschränkung „Anerkennung gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2005“

    Sie müssen das AU Gerät auf den neuen Softwarestand 5.01 bringen oder ggf. neue Messtechnik einsetzen!!!
  • Geräteleitfaden 5: Sie bekommen bei fehlender Erweiterung auf den Geräteleitfaden 5.01.am 1.1.2018 eine Beschränkung der Anerkennung „Anerkennung gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2005“

    Sie müssen das AU-Gerät auf den neuen Softwarestand 5.01 bringen!!!

 

 

Wenn die Umrüstung erfolgt ist, senden Sie bitte der zuständigen Innung einen AU-Nachweis oder unsere Bestätigung zu.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.