Kältemittel R 134a

 

Handelsname H-FKW 134a

 

Tetrafluorethan, CF3-CH2F
Form:
Farbe:
Geruch:
.
gasförmig
farblos
leicht etherisch
Kristallisationstemperatur:
Siedetemperatur:
Dichte  (20°C):
Dampfdruck (20°C):
Dampfdruck (50°C):
-117 °C
-26,5 °C
1226 g/cm³ (Flüssigphase)
5716 mbar
13117 mbar
Flammpunkt:
Zündtemperatur:
Explosionsgrenzen:
Thermische Zersetzung:
kein
keine
keine
keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Reaktionen
Fluorwasserstoff, in Spuren Carbonylfluorid
Reagiert heftig mit Alkali und Erdalkalimetallen.
In pulverisierter Form katalysiert Al und Zn die Zersetzung.
Weitere Angaben: Austretende Dämpfe können bei Kontakt mit Feuer und glühenden Gegenständen (Zigarette!) Zersetzungsprodukte mit hoher Reiz- und Warrwirkung bilden.
Transportvorschriften:
Druckbehälterverordnung:
ICAO/IATA-DGR: 1028/2 ADNR: 2/8b, NF
TRG: 101, Anlage: 3, Gruppe: 3.1

R 134a ist kein gefährlicher Stoff nach den Kriterien der Gefahrstoffverordnung.
R 134a ist aufzubereiten, weiterzuverwenden oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

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Nachteile des Kältemittels R134a

 

R134a hat eine geringe Löslichkeit gegenüber Mineralölen und Fetten (u.a. Ziehfett) in Rohrleitungen und Komponenten. Damit besteht eine erhöhte Gefahr durch Verstopfung (Kapillaren, Filter, Regelgeräte) sowie Minderung des Wärmeübergangs in Verdampfern und Verflüssigern. 
Erforderliche Maßnahmen:
  • Höchstmaß an Sauberkeit (sorgfältig gereinigte Rohrleitungen)
  •  Reinheitsanforderungen nach DIN 8964 oder vergleichbare Standards.
  • Saugseitige Reinigungsfilter 

R134a bewirkt eine hohe Diffusionsrate und starke Quellneigung bei Elastomeren
Erforderliche Maßnahmen:

  • Einsatz geeigneter Dichtungswerkstoffe
  • Füllschläuche in Sonderausführung (Nylon Kern) 

R134a ist in herkömmlichen Kältemaschinenölen (Mineralöl, Akylbenzol) nicht löslich, ein gesicherter Ölumlauf ist deshalb in Kreisläufen üblicher Auslegung nicht gewährleistet. In enger Zusammenarbeit von Verdichter- Kältemittel- und Ölindustrie wurden spezielle ESTER-Öle entwickelt, die genügende Löslichkeit bei guten Schmiereigenschaften aufweisen. Trotz der allgemein günstigen Eigenschaften dieser Öle ist die Wasseraufnahmefähigkeit höher als bei bisher üblichen Schmierstoffen.
Erforderliche Maßnahmen:

  • Einsatz von zweistufigen Vakuumpumpen mit Gasballast. 
  • Schließen der Verdichterabsperrventile bis zum letzten Evakuiervorgang. 
  • Nachfüllen von Öl nur mit originalverschraubten Öldosen (kleine Gebinde). 
  • Einbau reichlich dimensionierter Spezialtrockner für R134a. 
  • Genereller Trockenwechsel bei Eingriffen in den Kältekreislauf. 
  • Einbau von Feuchtigkeitsindikatoren mit definierter Anzeige des Trocknungsgrades bei R134a.

Ab 2011 verbietet eine EU-Richtlinie den Einsatz von FKWs mit einem GWP-Wert größer 150 (dazu zählt auch R134a) in Klimaanlagen neuzugelassener Fahrzeugtypen.

Von 2017 an sollen keine Fahrzeuge mit solchen Kältemitteln mehr verkauft werden dürfen. In Zukunft sollen stattdessen nicht oder wenig klimawirksame Kältemittel wie z. B. Kohlendioxid (R744), Ammoniak oder Propan zum Einsatz kommen.

Tetrafluorethan hat im Gegensatz zu den FCKW keine zerstörende Wirkung auf die Ozonschicht, ist jedoch ein starkes Treibhausgas. Seine Treibhauswirkung beträgt das 1430-fache der gleichen Menge Kohlendioxid (siehe Treibhauspotenzial).

 


Treibhauspotenzial

Das (relative) Treibhauspotenzial (engl.: Global Warming Potential, Greenhouse Warming Potential oder GWP) oder CO2-Äquivalent gibt an, wie viel eine festgelegte Menge eines Treibhausgases zum Treibhauseffekt beiträgt. Als Vergleichswert dient Kohlendioxid; die Abkürzung lautet CO2e (für equivalent). Der Wert beschreibt die mittlere Erwärmungswirkung über einen bestimmten Zeitraum; oft werden 100 Jahre betrachtet.

Beispielsweise beträgt das CO2-Äquivalent für Methan bei einem Zeithorizont von 100 Jahren 25: Das bedeutet, dass ein Kilogramm Methan 25-mal stärker zum Treibhauseffekt beiträgt als ein Kilogramm CO2. Das Treibhauspotenzial ist aber nicht mit dem tatsächlichen Anteil an der globalen Erwärmung gleichzusetzen, da sich die Emissionsmengen der verschiedenen Gase stark unterscheiden. Mit diesem Konzept können bei bekannten Emissionsmengen die unterschiedlichen Beiträge einzelner Treibhausgase verglichen werden.

In der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls werden Emissionsmengen mit Hilfe der CO2-Äquivalente der einzelnen Gase bewertet und so gemäß ihren Treibhauspotenzialen gewichtet. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Methan-Emissionsreduktion um 1 Tonne gleichwertig zu einer CO2-Reduktion um 25 Tonnen ist, da in beiden Fällen Emissionen in der Höhe von 25 Tonnen CO2-Äquivalent weniger anfallen. Maßgeblich sind dabei die Zahlen gemäß dem vierten Sachstandsbericht des IPCC aus dem Jahr 2007, bei einem Zeithorizont von 100 Jahren.

Das IPCC selbst gibt jedoch GWP-Werte für Zeithorizonte von 20, 100 und 500 Jahren an und betont, dass dessen Wahl von politischen Überlegungen bestimmt sei. So wäre z. B. ein langer Zeithorizont zu wählen, wenn bevorzugt die Eindämmung der langfristigen Folgen der globalen Erwärmung angestrebt wird.