Ab 2023 ist Partikelzählung für alle Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 / VI verpflichtend.
Ab dem 01.07.2023 wird die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung eingeführt. Dann ist an allen Diesel-Fahrzeugen ab Euro 6/VI eine Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU)/Hauptuntersuchung (HU) durchzuführen. Bisher wurde die Rauchgastrübungsmessung (Messung des Absorptionskoeffizienten) durchgeführt. Der Ablauf der neuen Abgasuntersuchung für diese Fahrzeuge wird im Leitfaden 6 beschrieben.
Mit der Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration, kurz PN, soll die AU-Qualität weiter erhöht und Mängel schneller erkannt werden. So soll bei Verschleiß, Manipulation und unterlassener Wartung sowie unzureichend durchgeführten Reparaturen keine Verschlechterung der Emissionswerte auftreten.
Werkstätten, die Fahrzeuge unter Euro 6/VI prüfen möchten, bleiben von den Veränderungen unberührt und dürfen auch nach dem 01.01.2023 gemäß der AU-Leitfäden 4, 5 und 5.01 prüfen.
Fahrzeugart | LF 4 | LF 5 | LF 5.01 | LF 6 |
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3.2 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor ohne-/U-Kat | x | x | x |
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3.3 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor und G-Kat | x | x | x |
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3.4 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor mit G-Kat und OBD-System |
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► Erstzulassung bis 31.12.2005 | x | x | x |
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► Erstzulassung ab 01.01.2006 |
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| x |
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► Stufe Euro 6/VI |
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| x | |
3.5 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor | x | x | x | |
3.6 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor mit OBD-System |
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► Erstzulassung bis 31.12.2005 | x | x | x | |
► Erstzulassung ab 01.01.2006 |
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► Stufe Euro 6/VI |
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Prüfgeräte zur Partikelzählung
Die AU-Gerätehersteller stellen ab Mitte 2022 spezielle Partikelzählgeräte zur Verfügung, welche von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) für die neue Abgasnorm zugelassen sein müssen. Die Geräte werden im Lauf des Jahres 2022 mit zwei verschiedenen Messtechnologien angeboten:
Die Partikelzählung wird in bereits bestehende AU-Prüfabläufe integriert. Die Partikelzählung erfolgt im Leerlauf,
daher ist beim Messvorgang kein Anfahren der Abregeldrehzahl
erforderlich. Der Messablauf und die Grenzwerte sind bei Pkw und Nfz
dieselben.
Vorbereitung
Messung der Partikelanzahl
Die anschließende Messung besteht aus maximal drei Abschnitten von je 30 Sekunden Dauer. Aus jedem dieser Abschnitte wird der Mittelwert der Partikelanzahl ermittelt.
Ist der Mittelwert des ersten Abschnitts kleiner oder gleich des Grenzwerts 50.000 cm-3, dann ist die Prüfung bestanden (Fast Pass).
Andernfalls werden zwei weitere 30-Sekunden Abschnitte gemessen und jeweils der Mittelwert ermittelt. Ist der Mittelwert aus allen drei Abschnitten dann kleiner oder gleich des Grenzwerts 250.000 cm-3, dann ist die Prüfung bestanden.
Kann
bei der OBD-Prüfung vor der Partikelmessung kein Kontakt zur
Fahrzeugelektronik aufgebaut werden und ist somit kein Auslesen der
Readyness-Codes, Drehzahl und Temperatur möglich, können diese Werte mit
einer alternativen Drehzahl- und Temperaturmessung durchgeführt werden (nur Drehzahl und Motortemperatur).